Information zur Erstellung von Krankenakten für Ihre Tierkrankenversicherung
Wir unterstützen Sie gerne bei der Abwicklung der Kostenrückerstattung mit Ihrer Tierkrankenversicherung. Hierzu erstellen wir auf Wunsch eine Krankenakte Ihres Tieres zur Vorlage bei Ihrer Versicherung.
Bitte beachten Sie:
Die Erstellung dieser Unterlagen ist mit einem nicht unerheblichen Zeitaufwand verbunden. Daher berechnen wir für diesen Leistung nach Gebührenordnung für Tierärzte (GOT vom 15.08.2022) eine Gebühr zwischen 20 und 40 Euro, abhängig vom Umfang der benötigten Dokumentation. Diese Kosten werden von vielen Tierkrankenversicherungen NICHT erstattet.
So funktioniert es:
Lassen Sie uns die Unterlagen bzw. Formulare Ihrer Versicherung bitte einfach über folgende Formular zukommen:
Wie auch bei der privaten Krankenversicherung des Menschen erfolgt die Abrechnung auf Vorkassenbasis. Wir rechnen nicht direkt mit Ihrer Tierkrankenversicherung ab.
Die entstandenen Kosten werden von Ihnen im Anschluss an die Behandlung oder bei Abholung des Tieres in unserer Praxis bezahlt.
Sie erhalten von uns eine detaillierte Rechnung, die Sie bei Ihrer Versicherung zur Erstattung einreichen können.